In erbrechtlichen Angelegenheiten unterstützen wir bei der optimalen Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und auch bei der Auslegung für die Erben im Todesfalle.
Wir beraten zur Absicherung der Entscheidung, ob ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Für den Fall der Unsicherheit beraten wir zu Fragen der Haftungsbeschränkung, um das persönliche Vermögen vom Nachlass zu trennen.
Wir beraten bei Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Rechtsanwalt Martin Stier hat eine Ausbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) abgeschlossen.