Rechtsanwältin Madlena Gänsbauer und Rechtsanwalt Michael Hüffner beraten und gestalten bei der erfolgreichen Unternehmensnachfolge. Die Gestaltung beginnt mit einem Generationengespräch. Hier werden wichtige Fragen geklärt, wie zum Beispiel: Welcher Zeitpunkt für die Unternehmensübergabe angestrebt wird? Wer zu diesem Zeitpunkt und wovon in Zukunft leben soll? Ob alle Beteiligten in Zukunft unabhängig leben können? Wer in Zukunft das „Sagen“ haben soll? Ob das Erbrecht eine Rolle spielt?

Im Vordergrund steht die Sicherung des Bestands des Betriebs, für die übergebende Generation die Sicherung des Lebensstandards und für die übernehmende Generation bzw. einem eventuellen Käufer eine faire Chance für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.

Im Team mit dem Steuerberater des Unternehmens wird die gesamte notwendige vertragliche Gestaltung erarbeitet, wobei im Mittelpunkt die Fragen Kaufvertrag bzw. Schenkung stehen. Unsere Kanzlei hat in diesen Fragen eine langjährige Kompetenz, auf Wunsch können Empfehlungen abgegeben werden.